Kehrwoche – Rechte und Pflichten für Mieter und Hausbesitzer
💡 Das Wichtigste in Kürze:
- Die Kehrwoche ist in vielen süddeutschen Haushalten ein verbindliches Reinigungssystem
- Gehweg, Hof und Treppenhaus gehören zur klassischen Kehrwoche dazu
- Der Wechsel folgt einem festgelegten Plan – Nichtbeachtung kann zu Konflikten führen
Es lohnt sich, einmal genau hinzuschauen: Die Kehrwoche ist eine traditionsreiche Regelung, die vor allem in den Regionen südlich des Mains vielen Mietern und Hausbesitzern Rechte und Pflichten auferlegt. Doch was gehört wirklich dazu, wann bin ich an der Reihe, und was droht bei Zuwiderhandlung?
Was ist die Kehrwoche überhaupt?
Die Kehrwoche ist ein Reinigungssystem, bei dem Bewohner eines Mehrfamilienhauses oder einer Hausgemeinschaft abwechselnd für die Sauberkeit gemeinschaftlich genutzter Flächen zuständig sind. Das System hat Tradition und ist in vielen Hausordnungen festgeschrieben. Jeder Bewohner kommt nacheinander in die Verantwortung – für einen festgelegten Zeitraum, meist eine oder zwei Wochen. Die genauen Regelungen und Anforderungen sind im Mietvertrag oder in der Hausordnung dokumentiert.
Was gehört dazu – Gehweg, Hof, Treppenhaus?
Die klassische Kehrwoche umfasst in der Regel das Treppenhaus, Flure und Gemeindezonen im Inneren des Hauses. Der Gehweg vor dem Haus gehört ebenso dazu wie der Hof oder Innenhof, falls vorhanden. Auch die Reinigung von Eingangsbereichen und Aufzügen fällt oft unter die Kehrwoche. Die genaue Auflistung sollten Sie in Ihrer Hausordnung prüfen – sie kann je nach Objekt variieren. Wichtig: Privatwohnungen sind ausdrücklich ausgenommen. Fensterputzen und ähnliches gehören meist nicht dazu.
Wann bin ich dran – Das Wechsel-System?
Der Kehrplan ist häufig an der Haustür ausgehängt oder im Internet auf der Seite der Hausverwaltung einsehbar. Der Plan bestimmt, wer in welcher Woche Kehrwoche hat. Manche Häuser wechseln wöchentlich, andere alle zwei Wochen. Die Reinigung muss meist am Ende der Kehrwoche abgeschlossen sein. Wer verhindert ist, kann mit anderen Bewohnern tauschen – das sollte aber vorher dokumentiert werden. Bei Urlaub oder Krankheit ist Eigenverantwortung gefragt: Austausch regeln oder einen Reinigungsservice beauftragen.
Was passiert bei Streit?
Wird die Kehrwoche vernachlässigt oder ignoriert, können ernsthafte Konsequenzen drohen. Die Hausverwaltung kann zunächst eine Abmahnung erteilen. Bei wiederholtem Verstoß ist sogar eine Kündigung möglich – sowohl fristlos als auch ordentlich. Alternativ können Verwaltung oder andere Bewohner eine professionelle Reinigung beauftragen und die Kosten auf den säumigen Bewohner umlegen. Im schlimmsten Fall landet das Thema vor dem Mietgericht. Deshalb: Kehrwoche ernst nehmen und rechtzeitig kommunizieren, falls Probleme auftreten.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich die Kehrwoche machen, wenn ich im Rollstuhl sitze oder körperlich eingeschränkt bin?
Nein. Persönliche Umstände können Befreiungen rechtfertigen. Das sollte mit der Hausverwaltung geklärt werden. Eine Ersatzlösung durch andere Bewohner oder einen Service ist dann üblich.
Was kostet es, wenn ich die Kehrwoche vergesse und die Hausverwaltung muss putzen?
Die Kosten können vollständig auf Sie umgelegt werden. Das kann zwischen 30 und 200 Euro liegen, je nach Aufwand und Region.
Kann ich meine Kehrwoche mit einem Nachbarn tauschen?
Ja, aber dokumentieren Sie den Tausch schriftlich und teilen Sie es der Hausverwaltung mit. So vermeiden Sie später Konfusionen und Vorwürfe.
Fazit: Die Kehrwoche ist kein überholtes Ritual, sondern eine bindende Haushaltsregel. Planen Sie rechtzeitig, kommunizieren Sie bei Problemen und beachten Sie Ihren Kehrplan – so bleibt das Zusammenleben harmonisch und konfliktfrei.